KFO & Chirurgie

Wenn es im jugendlichen Alter versäumt wurde eine kieferorthopädische Behandlung durchführen zu lassen; aus welchem Grund auch immer; gibt es auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit dies zu korrigieren.
Da beim erwachsenen Patient keine Möglichkeit mehr besteht die Fehlstellung mittels Wachstum positiv zu beeinflussen, hat man dennoch die Möglichkeit durch sogenannte kieferorthopädisch- kieferchirurgische Kombinationsbehandlungen einen funktionierenden Gesamtzustand wieder herzustellen.
Auf Grund jahrelanger Fehlfunktion und Überlastung ist aber häufig schon eine Schädigung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur eingetreten.
Viele Menschen mit schwerwiegenden Gebißanomalien leiden unter Rücken- und Nackenverspannungen; schnarchen und klagen über Schlafstörungen. Die Beschwerden können bis in´s Becken absteigen
Um weiteren Schaden zu vermeiden sollte man nicht zögern sich diesbezüglich beraten zu lassen, denn je früher man eine Behandlung durchführt um so größer ist die Chance, dass die Systeme von der Fehlfunktion sich wieder erholen und man schmerzfrei in die Zukunft blicken kann.
In aller Regel werden die Kosten sogar von den Krankenkassen zu 100% übernommen! Voraussetzung ist, dass ein bestimmtes Schweregrad vorliegt, den man in der ersten Beratungssitzung bereits feststellen kann.

Im Weiteren zeigen wir Ihnen 2 Beispiele:

1.) Klasse II Anomalie; Einstufung D5; schwerwiegende Rücklage des Unterkiefers, mit offenem Biss

 

 

2.) Klasse III Anomalie Einstufung M4; Schwerwiegende Vorlage des Unterkiefers; mit Seitwärtsschwenkung