Schnarcher-Schiene

Bei der Schnarcherschiene werden zwei getrennte Schienen vom Ober- und Unterkiefer durch einen festen Steg in einer protrahierten (nach vorne verlagerten Position) miteinander verbunden. Damit wird verhindert, dass der Unterkiefer sich in der Entspannungsphase nach hinten verlagert und so den Rachenraum verengt.

Dadurch wird wiederrum verhindert, dass das Rachenzäpfchen durch den reduzierten Luftdurchtritt zu schwingen anfängt, was die eigentliche Ursache des Schnarchens ist.

Die Schnarcherschiene ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und wird im Rahmen der AVL (außervertraglichen Leistungen) auf Basis der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) mit dem Patient abgerechnet.