Häufige Fragen

Wann sollte ich mit meinem Kind zum ersten Mal zum Kieferorthopäden?
Grundsätzlich gilt, lieber einmal zu früh vorstellen, als zu spät, dann kann der individuell sehr unterschiedliche Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn genau festgelegt werden. In den meisten Fällen beginnt die Behandlung in der zweiten Phase der Wechselgebissperiode, das heißt, wenn die seitlichen Milchzähne wechseln. Bei Mädchen geschieht dies im Alter von ca. 9-11 Jahren, bei Jungen ist dies im Alter von 10-12 Jahren der Fall.

Was ist eine Frühbehandlung?
Bei manchen Kindern ist eine kurze kieferorthopädische Behandlung auch schon in einem Alter von 6-9 Jahren nötig. Das gilt besonders für Kreuzbisse, lutschoffene Bisse oder sehr große Stufen zwischen Ober- und Unterkiefer. Diese Anomalien werden oft durch den behandelnden Zahnarzt entdeckt, der Sie dann frühzeitig mit Ihrem Kind zum Kieferorthopäden überweist.

Welche Unterlagen benötigt der Kieferorthopäde für die Planung?
Für eine individuelle und genaue Behandlungsplanung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Ein Situationsmodell der Zähne aus Gips dient zur Vermessung des Platzbedarfs. Eine Röntgenübersichtsaufnahme zeigt die Zahnanlagen, fehlende Zähne, Karies, Wurzelfüllungen, Zahnverlagerungen usw.. Das seitliche Röntgenbild dient zur Bestimmung des Wachstumsmusters, zur Profilanalyse und zur Bestimmung der Lagebeziehung der beiden Kiefer zueinander. Profil- und Enface-Fotos zeigen Gesichtsasymmetrien. In seltenen Fällen wird eine Röntgenaufnahme der Hand angefertigt, um eine Größenbestimmung durchzuführen und das Restwachstum ermitteln zu können.

Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Die neuen Richtlinien sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Die Anomalie wird genau vermessen und in eine Tabelle eingestuft. Liegt ein Bedarfsgrad 1-2 vor, bezahlt die Krankenkasse nicht, bei Bedarfsgrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Sollte die Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selbst tragen. Nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten wird dieser Eigenanteil nach der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.

Was passiert, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?
Dann sind die Gesamtkosten der Behandlung privat zu tragen. Sie erhalten von Ihrer Kieferorthopädie Am Schlossplatz einen Privatplan mit Positionen der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Die Gesamthöhe der Kosten variiert je nach Behandlungsdauer, Schwierigkeitsgrad und Behandlungsgerät. Es ist auf Wunsch eine Vereinbarung zur Aufteilung der Kosten (Ratenzahlung) möglich, wir beraten Sie gerne. Eventuell kann ein Teil der enstandenen Kosten aussergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater oder sprechen Sie uns einfach an.

Kann ich mich privat zusatzversichern?
Eine private Zusatzversicherung ist möglich. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Kieferorthopädie zu 100% mitversichert ist. Außerdem sollte vor Abschluss der Versicherung noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel mindestens 8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung staffeln sich nach dem Alter der Kinder und sind meist nicht sehr hoch.

Was tun, wenn die Klammer/Spange drückt?
Wenn man eine Klammer neu bekommen hat oder zum Nachstellen beim Kieferorthopäden war, ist es normal, dass die Zähne am nächsten Morgen etwas weh tun, da sie anfangen sich zu bewegen. Die Schmerzen sollten aber spätestens nach einer Woche bei guter Trageweise verschwunden sein.
Die Klammer sollte jedoch nicht ins Zahnfleisch drücken oder scheuern. Sollten Druckstellen auftreten, sollte eine Zwischentermin bei Ihrer „Kieferorthopädie Am Schlossplatz“ ausgemacht werden. Er kann schnell weiterhelfen und die Klammer kann wieder getragen werden. Wird eine Zahnspange längere Zeit nicht angezogen, passt sie oft nicht mehr und muss neu angefertigt werden.

Was tun, wenn die Klammer/Spange verloren wurde?
Bei Verlust der Klammer sollte ein Zwischentermin beim Kieferorthopäden ausgemacht werden. Er fertigt dann eine neue Apparatur an. Da für die Krankenkasse dadurch Mehrkosten entstehen, muss der Verlust der Klammer der Kasse gemeldet werden. Kulante Krankenkassen übernehmen bei einmaligem Verlust meist die Kosten, dafür kann aber nicht garantiert werden.

Was tun, wenn bei einer festen Klammer der Draht sticht?
Zunächst kann das mitgegebene Wachs helfen. Einfach eine kleine Kugel formen und auf die scharfkantige Stellen drücken. Sollte gerade kein Wachs vorhanden sein, kann alternativ auch ein zuckerfreies Kaugummi verwendet werden. Sticht der Draht zu Sprechstundenzeiten, sollte ein Zwischentermin vereinbart werden, hilft Ihnen Ihre „Kieferorthopädie Am Schlossplatz“ gerne weiter. Ist die Praxis geschlossen und das Wachs hilft nicht, sollte, wenn möglich, der Draht durchtrennt und das stechende Stück entfernt werden.

Was tun, wenn ein Bracket sich vom Zahn gelöst hat?
Ein Bracketverlust kann immer passieren. Aus diesem Grund sollte man auch harte und sehr klebrige Speisen meiden oder verkleinert konsumieren. Ist dennoch mal ein Bracket abgegangen, besteht kein Grund zur Panik. Wenn es das letzte Bracket der Zahnreihe war und der Draht in die Wange sticht, kann der Draht zuhause durchtrennt werden. Ist es eines der vorderen Brackets, sollte es einfach lose am Bogen (das ist der Draht an dem es befestigt ist) belassen werden. Auf jeden Fall muss das Bracket schnell wieder befestigt werden, deswegen dringend bei Ihrer „Kieferorthopädie Am Schlossplatz“ einen Zwischentermin vereinbaren. Sollte der normale Kontrolltermin nicht weit entfernt liegen (innerhalb einer Woche), kann das Bracket auch abgelassen werden. Aus praxisorganisatorischen Gründen muss Ihre „Kieferorthopädie Am Schlossplatz“ telefonisch über den Verlust informiert werden damit das Aufkleben eines neuen Brackets besser vorbereitet werden kann.

Ist es normal, dass die Zähne am Anfang wehtun?
Zähne können sich nur durch den Kieferknochen bewegen, wenn auf der einen Seite der Zahnwurzel Knochen abgebaut und auf der anderen Seite Knochen neu angebaut wird. Fängt diese Zahnbewegung an, ist das in den meisten Fällen mit Überempfindlichkeit verbunden. Die Zähne reagieren dann sensibel auf den auftretenden Druck. Diese Empfindlichkeiten sollten aber spätestens 3-7 Tage nach Behandlungsbeginn wieder verschwunden sein.

Wie kann ich meine herausnehmbare Klammer/Spange am besten pflegen?
Am besten geht es mit einer zusätzlichen Zahnbürste und Zahncreme. Einfach ein paar Minuten gründlich die Klammer abbürsten und unter fließendem Wasser abspülen.

Unterstützend können Tabs für Zahnklammern oder Zahnprothesen (z.B. Correga) 1 mal pro Woche verwendet werden.

Wie kann ich meine feste Klammer am besten pflegen?
Zuerst empfiehlt sich, die Zähne mit einer normalen Zahnbürste zu reinigen (mittelhart). Danach sollte mit einer speziellen zweireihigen Bürste noch mal nachgeputzt werden. Wird diese Bürste etwas schräger angesetzt, kommt man damit gut hinter den Bogen und an den Bracketrand. Weiterhin empfehlen wir, die Zähne 1-2 mal im Jahr professionell fluoridieren zu lassen, um die Widerstandskraft zu erhöhen.

Elektrische Zahnbürsten können auch mit Brackets verwendet werden, die richtige Putztechnik muss allerdings auch dabei angewendet werden.